Jetzt im Spätsommer hängen viele Bäume und Sträucher voll mit leckerem Obst und frischen Beeren – und das nicht nur in den Gärten, sondern auch hier und da am Wegesrand.
Wenn ich mit meiner Hündin Elli durch Kiel spaziere, dann kommen wir durch Wohngebiete, laufen auf öffentlichen Wegen durch die Stadt und drehen auch mal eine Runde durch den Kleingartenverein. Und unterwegs sehe ich Obstbäume über Obstbäume. Zwetschgen, Birnen und Äpfel hängen prall und saftig an den Bäumen, deren Äste für mich vom Gehweg auch ganz gut erreichbar wären.
Aber darf man dieses Obst einfach mitnehmen oder ist es dann gleich Mundraub? Ich hab‘ mich da mal schlau gemacht!
Nein, nicht jedes Obst, das einem vor der Nase baumelt, darf auch mitgenommen werden – zumindest nicht solches, welches Privatpersonen gehört. Denn dem Besitzer des Grundstücks, auf dem der Baum steht, dem gehört auch das, was dranhängt.
Den klassischen Mundraub gibt es als Straftatbestand allerdings schon länger nicht mehr. Stattdessen fällt das Entwenden von Lebensmitteln in die Kategorie des Diebstahls.
Und wie ist das mit Fallobst? Das liegt ja eh nur rum, oder?
Leider ist das nicht so einfach denn auch das, was nicht (mehr) am Baum dranhängt gehört reich rechtlich dem Besitzer des Baumes. Und so darf auch Fallobst darf rein rechtlich nicht einfach so aufgesammelt werden. Der vermutlich schmackhafte Apfel auf dem Weg der Kleingartenanlage muss also liegen bleiben.
Stattdessen nehme ich mit lieber einen aus einer „zu verschenken“-Kiste in der nächsten Wohnanlage mit.
Damit hätten wir also schonmal geklärt: was einer Privatperson gehört, das darf man nicht mitnehmen, außer es ist entsprechend gekennzeichnet oder man holt sich eine Erlaubnis beim Besitzer.
Gerade in sehr ertragreichen Jahren stellen überforderte Obstbaumbesitzer übrigens auch gern mal Anzeigen ins Netz, dass sie ihren Ertrag an Selbsterntende verschenken.
Aber wie ist das im öffentlichen Raum? Auch auf städtischen Flächen stehen häufig Obstbäume – hier darf auch für den Eigenbedarf geerntet werden, sofern es sich nicht um ein Naturschutzgebiet handelt. Die Mengen sollten bei eurer Ernte nicht übermäßig üppig ausfallen. Darüber hinaus muss natürlich darauf geachtet werden, dass weder die Bäume noch die umliegende Natur beim Ernten einen Schaden davontragen.
Auch sollte man gerade bei Früchten, die niedrig hängen aufpassen, dass sie nicht vom ein oder anderen Hund markiert wurden.
Obstbäume und Sträucher, die im öffentlichen Raum stehen, findet man übrigens entweder, indem man mit offenen Augen durch die Welt geht – oder aber im Internet. Ein Start-Up aus Berlin hat nämlich eine Seite ins Netz gestellt, auf der jeder Bäume und Büsche eintragen kann, die geerntet werden können. Dort gibt es auch einige praktische Tipps dazu, wie man zum Beispiel herausfindet, ob ein Baum im öffentlichen Raum vielleicht doch verpachtet ist, sowie andere wertvolle Tipps.
Auf diesem Wege habe ich auch herausgefunden, dass auf meiner regelmäßigen Hunderunde, direkt an der Kieler Veloroute, leckere Brombeeren wachsen, die ich ernten darf.
Und nich nur das! Im Park nebenan soll es im Herbst Esskastanien geben und auf dem Weg zu meinem Büro stehen wohl ein Apfel- und ein Pflaumenbaum direkt am Weg. Da muss ich beim nächsten Mal doch direkt mal vorbeischauen!
Ich bin Johanna und lebe im schönen Kiel. Ich bin ein in den frühen 90'ern geborenes Nordlicht und finde, dass es kaum einen schöneren Ort zum Leben gibt, als unser Bundesland zwischen den zwei Meeren. Ich liebe es mir an der See den Wind um die Nase pusten zu lassen – und das bei jedem Wetter. Ansonsten schlägt mein Herz für schönes Wohnen. Ich liebe gutes Design und baue auch gern mal das ein oder andere Möbelstück selbst.
Herzlich willkommen in der Neuen Etage. Die Aussicht hier oben ist top, alles riecht noch ganz frisch und es gibt regelmäßig etwas Neues zu entdecken.